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Dorsten
+++ Erarbeitung von Leitlinien für Bürgerbeteiligung in 2025 +++
In Dorsten hat im Januar 2025 mit der ersten Sitzung der trialogischen Arbeitsgruppe die Durchführung des Leitlinienprozesses begonnen. Bis zur Sommerpause 2025, die auch während der Wahlkampfzeit zur Kommunalwahl andauern wird, soll der Leitlinientext, laut Stadtverwaltung, in seiner Ausrichtung, aber auch mit konkreten Textpassagen entwickelt, diskutiert und konsensiert werden. Die politische Beratung, die redaktionelle Verfeinerung und die abschließende Vorlage zur Beschlussfassung im Rat der Stadt Dorsten erfolgen demnach im Anschluss an die konstituierende Sitzung des neuen Rates bis etwa Februar 2026.
Eine Besonderheit ist in Dorsten die Tatsache, dass sich die Leitlinienentwicklung auf die »Bürgerkommune Dorsten« und nicht ausschließlich auf Bürgerbeteiligung bezieht. Dies resultiert, laut Stadtverwaltung, aus der in Dorsten schon länger bestehenden Überzeugung, die Bürgerbeteiligung mit den Arbeitshinhalten Bürgerengagement, Ehrenamt und Bürgerkooperation (Koproduktion) zu verbinden. Gebündelt in einer städtischen Koordinierungsstelle werde die Engagementförderung als Kerninhalt betrachtet, die ihre je spezifischen Ausformungen in der Begleitung von Beteiligung, Engagement, Ehrenamt und Kooperation findet. Auch auf Basis von praktischen Erfahrungen im Bereich Kooperation soll die Leitlinie Bürgerkommune daher nicht nur eine Richtschnur für gute Bürgerbeteiligung, sondern als eine Sammlung kreativer, miteinander verwobener und demokratiestärkender Handlungsansätze ausgestaltet werden.
Den verbindlichen Anfang nahm die Leitlinie mit einer Sitzung des Stadtrates am 18. September 2019. Der Rat der Stadt Dorsten beschloss eine Erklärung, welche die Stadtverwaltung unter anderem mit Vorbereitungsarbeiten für die Erstellung beauftragte. Ein einzurichtender Arbeitskreis sollte zu gleichen Teilen aus Vertreter/innen von Bürgerschaft, Politik und Verwaltung besetzt sein. Übergeordnetes Ziel ist die Weiterentwicklung der »Bürgerkommune Dorsten«, zu der sich »die Gemeinschaft aller 44 Ratsmitglieder und des Bürgermeisters […] partei- und fraktionsübergreifend« geeinigt hatten.
Die Erklärung zur Weiterentwicklung der Bürgerkommune sieht weiterhin die Anpassung der Ausschussordnung mit einem Fachausschuss zu Bürgerbeteiligungsthemen, die Einsetzung eines paritätisch besetzten Beirats »Bürgerbeteiligung«, die Veröffentlichung einer städtischen Vorhabenliste sowie die Einrichtung einer digitalen Bürgerbeteiligungsplattform vor. Der Bürgermeister bekennt sich mit der Erklärung zu einigen beteiligungsfördernden Maßnahmen wie Aus- und Weiterbildungen der Verwaltungsmitarbeiter/innen oder der frühzeitigen Information von Politik und Bürgerschaft bei beteiligungsrelevanten Fragestellungen. Formuliertes Ziel der verschiedenen Schritte ist ein »verlässliche[r] Rahmen, der zukünftig die Bürgerbeteiligung in unserer Stadt und in den 11 Stadtteilen verbindlicher gestalten soll, ohne dabei durch zu viel Bürokratie oder Formalismus bürgerschaftliches Engagement zu hemmen.«
Im August 2024 rief die Stadt alle Bürger/innen ab 16 Jahren dazu auf, sich für einen von zehn Plätzen innerhalb der trialogisch und paritätisch besetzten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Leitlinien zu bewerben. Die Auswahl erfolgte anschließend unter Anwendung demographischer Faktoren per Zufallsmethode. Die zehn politischen Vertreter/innen wurden von den Ratsfraktionen entsprechend der Sitzverteilung entsandt. Die Verwaltung wählte ihre Mitwirkenden, laut städtischen Angaben, aus allen Dezernaten aus, teilweise mit fachlichen Bezügen zur Bürgerbeteiligung.
Ansprechperson in Dorsten ist unser Netzwerker Joachim Thiehoff, Leiter des Büros für Bürgerengagement, Ehrenamt und Sport.
Informationen zum Leitlinienprozess auf der städtischen Website
Gemeinsame Erklärung »Bürgerkommune Dorsten – Beteiligungskonzept«
Beschlussvorlage zur Ratssitzung am 18. September 2019
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